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Rechtsprechung
   BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02   

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https://dejure.org/2004,2773
BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02 (https://dejure.org/2004,2773)
BAG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 6 AZR 664/02 (https://dejure.org/2004,2773)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 (https://dejure.org/2004,2773)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines überzahlten Ortszuschlags; Vorübergehende Aufnahme in eine Wohnung nach dem Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes; Anderweitige Unterbringung im Sinne des Tarifrechts des Öffentlichen Dienstes ; Umfang der arbeitsrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst; Ausschlussfrist - Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsentgelt - Anspruch auf Rückerstattung von zuviel gezahltem Entgelt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1120 (Ls.)
  • DB 2004, 1946
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 114/88

    Arbeitsentgelt: Ortszuschlag - Rückforderung der Überzahlung

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Fehler bei der Berechnung der Löhne fallen im Normalfall in seine Sphäre und können von ihm eher durch Kontrollmaßnahmen entdeckt werden als vom Empfänger der Leistung (st. Rspr. 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 253).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die rechtsbegründenden Tatsachen in der Sphäre des Schuldners liegen und der Gläubiger es nicht durch schuldhaftes Zögern versäumt hat, sich Kenntnis von den Voraussetzungen zu verschaffen, die er für die Geltendmachung benötigt (BAG 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 254).

    Halbjährliche oder jährliche Nachfragen in Form eines dauerhaften Kontrollsystems neben regelmäßigen Hinweisen auf den Umfang den einen Arbeitnehmer treffenden Mitteilungspflicht sind nicht geboten (vgl. BAG 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 255).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Die arbeitsrechtliche Vergütungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Nettoauszahlung, sondern umfasst auch die Leistungen, die nicht in einer unmittelbaren Auszahlung an den Arbeitnehmer bestehen (BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150).

    Denn der Arbeitnehmer ist zwar Gläubiger der Bruttolohnforderung, jedoch richtet sie sich hinsichtlich der auf die Gesamtsozialversicherungsbeiträge und die Steuer entfallenden Teile auf Zahlung an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger (vgl. BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150).

  • BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 817/93

    Gehaltsüberzahlung - Entreicherung - Anscheinsbeweis

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Dies gilt auch bei überzahltem Lohn oder Gehalt (BAG 18. September 1986 - 6 AZR 517/83 - BAGE 53, 77; 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - BAGE 79, 115).
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Rückzahlung von Bezügen - Ausschluß des Entreicherungseinwands - Leistung des

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Dies gilt auch bei überzahltem Lohn oder Gehalt (BAG 18. September 1986 - 6 AZR 517/83 - BAGE 53, 77; 18. Januar 1995 - 5 AZR 817/93 - BAGE 79, 115).
  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 653/99

    Überzahlte Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Fehlt es an einer entsprechenden Leistungspflicht des Arbeitgebers, erlangt der Arbeitnehmer nicht nur die Auszahlung des entsprechenden Nettolohns und im Umfang der abgeführten Steuern eine entsprechende Befreiung einer gegenüber dem Fiskus bestehenden Steuerschuld, sondern auch durch die Abführung der Arbeitnehmeranteile an die Sozialversicherung eine Leistung ohne Rechtsgrund (BAG 29. März 2001 - 6 AZR 653/99 - AP SGB IV § 26 Nr. 1 = EzA BGB § 812 Nr. 7).
  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 560/87

    Ortszuschlag nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Der Ortszuschlag ist nach § 26 Abs. 1 BAT-O Teil der einem Angestellten zustehenden Vergütung (vgl. BAG 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - AP BAT § 29 Nr. 7).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.2002 - 9 Sa 856/01
    Auszug aus BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. März 2002 - 9 Sa 856/01 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als die Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin 2.597, 96 DM brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und unterliegen der Ausschlussfrist des § 70 BAT (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 a der Gründe; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 32; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 148; 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 296; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 252).

    a) Berechnet der Arbeitgeber die Vergütung fehlerhaft, obwohl ihm die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, entsteht sein Rückzahlungsanspruch bei überzahlter Vergütung im Zeitpunkt der Überzahlung und wird auch zugleich fällig (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 b aa der Gründe).

    Sind dem Arbeitgeber die Grundlagen der Berechnung bekannt, fallen Fehler bei der Berechnung der Vergütung regelmäßig in seine Sphäre, weil sie von ihm eher durch Kontrollmaßnahmen entdeckt werden können als vom Empfänger der Leistung (st. Rspr., BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - aaO, zu I 4 b aa der Gründe; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 149; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 253).

    Teilt dieser Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die sich auf die Höhe der Vergütung auswirken, dem Arbeitgeber nicht mit, wird der Rückzahlungsanspruch erst dann fällig, wenn der Arbeitgeber von den rechtsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 b bb der Gründe; 14. September 1994 - 5 AZR 407/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 127 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 106, zu II 3 b der Gründe; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 254).

  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Soweit das Bundesarbeitsgericht eine Aufrechnung mit einer und gegen eine Bruttolohnforderung teilweise an der Gegenseitigkeit (§ 387 BGB) mit Geldforderungen des die Aufrechnung Erklärenden hat scheitern lassen (BAG, Urteile vom 22. März 2000 - 4 AZR 120/99, juris Rn. 12 und vom 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02, juris Rn. 28), steht dem die Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit und Begründetheit von auf einen Bruttobetrag gerichteten Zahlungsklagen entgegen.
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Lediglich in diesem Falle kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Zahlung verlangen (BAG 9. April 2008 - 4 AZR 164/07 - Rn. 57; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 20; 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - zu I 2 der Gründe) .
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Rechtsprechung
   BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1747
BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03 (https://dejure.org/2004,1747)
BAG, Entscheidung vom 13.05.2004 - 10 AZR 120/03 (https://dejure.org/2004,1747)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 (https://dejure.org/2004,1747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Winterbauförderung; Zusammenhang zwischen Teilnahme an einer Winterbauförderung und Umlagepflicht; Die Beitragspflicht der Arbeitgeber regelnden Bestimmungen sind nicht verfassungswidrig

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung; Tarifrecht; Prozessrecht - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Installationsarbeiten; Verrechnung von Erstattungen der Urlaubskasse (ULAK)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - VTV Bau ist verfassungskonform!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Installationsarbeiten unterfallen VTV Bau! (IBR 2004, 548)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03
    a) Für die in den Jahren 1999 und 2000 geltende Fassung des VTV, die sich von der hier zu beurteilenden Fassung hinsichtlich der Ungleichbehandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten nicht unterscheidet, hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - (BAGE 101, 357) bereits entschieden, dass diese Ungleichbehandlung keinen Bedenken aus Art. 3 Abs. 1 GG begegnet.

    Soweit die Beklagten demgegenüber einwenden, die Fluktuation im Baugewerbe gehöre der Vergangenheit an und habe speziell im Betrieb der Beklagten zu 1 nur entsprechend den üblichen Gepflogenheiten auf dem Arbeitsmarkt stattgefunden, verkennen sie, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - aaO) auf die tatsächliche Fluktuation nicht ankommt.

    Dieses Ziel rechtfertigt die Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten auch im Sozialkassenverfahren, weil damit etwaige negative soziale Folgen für gewerbliche Arbeitnehmer ausgeglichen werden (vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 503/99 - BAGE 96, 72; 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357).

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03
    Die ZVK hatte die Berechnung der geforderten Mindestbeiträge mit Schriftsatz vom 27. März 2002 erläutert (vgl. zur Möglichkeit der Forderung von Mindestbeiträgen BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 525/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 200).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03
    Die Beklagten haben nämlich nicht dargelegt, was sie auf einen entsprechend konkretisierten Hinweis des Landesarbeitsgerichts zur Selbständigkeit des Bereichs "Installation Handwerk" vorgetragen hätten (vgl. BAG 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72 mwN; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 74 Rn. 39).
  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 291/60

    Gewerkschaft - Angehörigkeit des Richters - Prozeß des DGB - Schadenersatz in

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03
    Die Einwilligung gem. § 269 ZPO kann ebenso wie die Klagerücknahme selbst auch konkludent erfolgen (vgl. BAG 14. Juli 1961 - 1 AZR 291/60 - AP ZPO § 322 Nr. 6; Zöller-Greger ZPO 24. Aufl. § 269 Rn. 15).
  • LAG Hessen, 30.10.2000 - 16 Sa 759/00

    Sozialkassenverfahren: Tarifpluralität - Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03
    Die erst 1998 bzw. 2000 erfolgten Erstattungen konnte die ZVK deshalb zurückhalten (§ 273 Abs. 1 BGB; vgl. Hessisches LAG 30. Oktober 2000 - 16 Sa 759/00 -).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 48/79

    Kommanditgesellschaft - Haftung - Gesamtschuldner - Verurteilung

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03
    Da die Beklagte zu 2 als persönlich haftende Gesellschafterin für die Beitragsverpflichtungen der Beklagten zu 1 gegenüber der ZVK gem. § 161 Abs. 1, §§ 128 f. HGB haftet, konnten die Beklagten auch wie Gesamtschuldner verurteilt werden (vgl. BAG 9. September 1981 - 4 AZR 48/79 - BAGE 36, 183; Baumbach/Hopt HGB 31. Aufl. § 128 Rn. 39; Stuhlfelner in HK-HGB 5. Aufl. § 128 Rn. 24).
  • BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 326/76

    Tarifverträge - Bau - Verfahrenstarifvertrag für die Sozialkassen des Baugewerbes

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03
    Eine derartige Verfügungsbeschränkung ist nicht zu beanstanden (vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 326/76 - AP TVG § 4 Gemeinsame Einrichtungen Nr. 1 mit insoweit zustimmender Anm. Wiedemann = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 26).
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 503/99

    Anteiliges 13. Monatseinkommen - Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03
    Dieses Ziel rechtfertigt die Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten auch im Sozialkassenverfahren, weil damit etwaige negative soziale Folgen für gewerbliche Arbeitnehmer ausgeglichen werden (vgl. BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 503/99 - BAGE 96, 72; 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - BAGE 101, 357).
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03
    Diese Ausnahmevorschrift macht deutlich, dass die dort genannten Tätigkeiten im Grundsatz vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst werden, weil die Ausnahme anderenfalls überflüssig wäre (vgl. BAG 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 135; Karthaus/Müller BRTV 6. Aufl. S. 188).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 507/01

    Sozialkassenverfahren - Asbestsanierungsarbeiten

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03
    Deshalb ist es für die Anwendbarkeit des VTV ohne Bedeutung, ob ein Betrieb auch an der Winterbauförderung teilnimmt (vgl. BAG 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 114).
  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 225/02

    Sozialkassenverfahren - Mobile Bürotrennwände (Trocken- und Montagebau)

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk"

  • BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 478/57

    Betriebsabteilung - Personelle Einheit - Organisatorische Abgrenzbarkeit -

  • BAG, 08.10.1975 - 4 AZR 432/74

    Tarifverträge: Anwendungsbereich, Selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung

  • LAG Hessen, 17.09.2002 - 15 Sa 1740/98
  • BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 248/98
  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Eine bloße betriebsinterne Spezialisierung der Art, dass getrennte Arbeitsgruppen jeweils bestimmte Aufgaben versehen, genügt für die Annahme einer selbständigen Betriebsabteilung nicht (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 268; 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265).

    Die zur Vermeidung einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland und von Arbeitgebern mit Sitz im Inland gebotene entsprechende Anwendung von § 13 Abs. 1 Satz 1 VTV/2000 setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber mit Sitz im Ausland seine Meldepflichten nach § 5 und § 6 VTV/2000 vollständig und ordnungsgemäß erfüllt hat (vgl. BAG 28. September 2005 - 10 AZR 28/05 - EzA AEntG § 1 Nr. 9; 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265).

    Bedenken gegen die Wirksamkeit des tariflichen Aufrechnungsverbots bestehen nicht (BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 344/05 - AP AEntG § 1 Nr. 25 = EzA AEntG § 1 Nr. 10; 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265; 14. Dezember 1977 - 5 AZR 326/76 - aaO).

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 512/17

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - SokaSiG

    Das gilt auch für Klempnerarbeiten und Reparaturen an Dächern (vgl. für Klempnerarbeiten BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - zu II 2 a der Gründe; für Arbeiten an Dächern BAG 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - zu II 2 der Gründe) .

    Beruft sich ein Arbeitgeber auf eine der Ausnahmen des § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV, trägt er insoweit die Darlegungs- und Beweislast (BAG 24. November 2004 - 10 AZR 169/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 113, 21; 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - zu II 2 c der Gründe) .

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 187/15

    Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch -

    Insoweit wird durch eine entsprechende Anwendung von § 422 Abs. 1 BGB sichergestellt, dass die Erfüllung durch einen Schuldner auch zugunsten des anderen wirkt (vgl. BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - zu II 5 der Gründe).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Eine bloße betriebsinterne Spezialisierung derart, dass getrennte Arbeitsgruppen jeweils bestimmte Aufgaben versehen, genügt für die Annahme einer selbständigen Betriebsabteilung nicht (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 268 = EzA ArbGG 1979 § 61 Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 -AP TVG § 1 Nr. 265).

    Das entspricht der Rechtsprechung hinsichtlich der im BRTV und im VTV selbst vorgesehenen Ausnahmen vom betrieblichen Geltungsbereich (BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 483/00 - BAGE 98, 250; 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265).

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Der erkennende Senat hat sich dem im Urteil vom 13. Mai 2004 (- 10 AZR 120/03 -) angeschlossen.

    Hierfür wäre es erforderlich gewesen darzulegen, dass sich dieser Bereich durch eine besondere personelle Einheit, organisatorische Abgrenzbarkeit, eigene technische Betriebsmittel und einen autonomen, spezifischen Zweck heraushebt und darüber hinaus eine auch für Außenstehende wahrnehmbare räumliche und organisatorische Abgrenzung erfahren hat (BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - mwN).

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

    Die Maler- und Tapezierarbeiten wie auch Installations- und Elektroarbeiten dienten der Erstellung eines Gebäudes, da ein Bauwerk nicht schon mit der Fertigstellung des Rohbaus, sondern erst dann baulich vollendet ist, wenn es bestimmungsgemäß genutzt werden kann (vgl. BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265).

    dd) Soweit der Senat in der Entscheidung vom 13. Mai 2004 (- 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265), ohne dass es entscheidungserheblich darauf ankam, erwogen hat, ob eine selbständige Betriebsabteilung "Installation Handwerk", in der bauliche Leistungen erbracht werden, bei der Berechnung des Anteils der Bauarbeiten an der Gesamtarbeitszeit unberücksichtigt zu bleiben hat, stellt der Senat klar, dass nur die Erbringung baufremder "anderer" Tätigkeiten in selbständigen Abteilungen nach § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 2 VTV dazu führen kann, dass diese Abteilung nicht vom VTV erfasst wird.

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 424/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Installation von

    Bereits in dem von der Beklagten in anderem Zusammenhang herangezogenen Urteil vom 13. Mai 2004 (- 10 AZR 120/03 - zu II 2 a der Gründe) hat er allerdings erkannt, die bauliche Prägung könne sich bei einem Betrieb des Ausbaugewerbes daraus ergeben, "dass die verwendeten Arbeitsmittel und -methoden (auch) zu denjenigen des Baugewerbes gehören".

    Sie verfolgt den Regelungszweck, auch die in § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12 VTV 2011 genannten Betriebe des Ausbaugewerbes zu erfassen (vgl. BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - zu II 2 a der Gründe mwN) .

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 146/04

    Arbeitnehmerentsendung - Betriebsabteilung

    aa) Unter einer Betriebsabteilung versteht man nach dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch einen räumlich, personell und organisatorisch vom Gesamtbetrieb abgegrenzten Betriebsteil, der mit eigenen technischen Betriebsmitteln einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch nur ein Hilfszweck sein kann (BAG 11. September 1991 - 4 AZR 40/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 145; 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265; BSG 20. Januar 1982 - 10/8b RAr 9/80 - SozR 2 - 4100 § 75 Nr. 9).

    Dazu gehört nach § 13 Abs. 1 Satz 2 VTV/2000, dass der Arbeitgeber seine Meldepflichten nach § 5 und § 6 VTV/2000 vollständig und ordnungsgemäß erfüllt hat (vgl. BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265).

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 28/05

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

    Eine bloße betriebsinterne Spezialisierung der Art, dass getrennte Arbeitsgruppen jeweils bestimmte Aufgaben versehen, genügt für die Annahme einer selbständigen Betriebsabteilung nicht (BAG 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 268; 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265).

    Die zur Vermeidung einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland und mit Sitz im Inland gebotene entsprechende Anwendung von § 13 Abs. 1 Satz 1 VTV/2000 setzt allerdings voraus, dass der ausländische Arbeitgeber seine Meldepflichten nach § 5 und § 6 VTV/2000 vollständig und ordnungsgemäß erfüllt hat (vgl. BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265).

  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 282/04

    Baugewerbe - Montage vorgefertigter Kabelträgersysteme

    a) Beruft sich ein Arbeitgeber auf eine der Ausnahmen des § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV, so trägt er insoweit die Darlegungs- und Beweislast (BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265).

    Es begegnet weder verfassungsrechtlichen noch sonstigen rechtlichen Bedenken, dass nach den Bautarifverträgen eine Beitragspflicht zu den Sozialkassen auch ohne Teilnahme an der Winterbauförderung begründet sein kann (BAG 13. Mai 2004 - 10 AZR 120/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 265).

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 15 Sa 1274/09

    Keine zwingende bauliche Prägung beim Ausbaugewerbe

  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 927/08

    Erstattung von Überbrückungsgeld für Auslandseinsätze im Gerüstbaugewerbe

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

  • LAG Hessen, 05.09.2017 - 12 Sa 1207/15

    Sozialkassen im Baugewerbe

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 258/04

    Arbeitnehmerentsendung - Baugewerbe - Betriebsabteilung - Darlegungs- und

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 386/07

    Einschränkung der AVE des VTV

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05

    Baugewerbe - Wasserbauarbeiten durch Taucher

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16

    Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 657/05

    Baugewerbe - Unternehmenszusammenschluss

  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 230/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 und 2005; Mindestbeiträge für

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 587/04

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

  • LAG Hessen, 17.12.2021 - 10 Sa 403/21

    Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren Bau für ein Unternehmen der

  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 229/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 bis 2009; Mindestbeiträge für

  • LAG Hessen, 07.06.2018 - 9 Sa 1128/17

    Mit der Berufung auf das SokaSiG hat der Kläger keinen neuen Streitgegenstand in

  • LAG Hessen, 23.03.2011 - 18 Sa 1098/10

    VTV-Maler-Lackierer - Aufrechnungsverbot - Tilgungsbestimmung bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16

    Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG

  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 18 Sa 290/13

    Urlaubskasse des Baugewerbes

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 312/06

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

  • LAG Hessen, 21.02.2019 - 9 Sa 1059/16

    Bei Errichtung einer Aufdach-Solarstromanlage ist die Montage des

  • LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15

    1. Der Arbeitgeber kann über seine Erstattungsforderungen nach § 15 Abs. 5

  • LAG Hessen, 25.05.2012 - 10 Sa 1500/11

    (Ein Asphaltkocher ist keine Baumaschine

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - 3 Sa 1479/06

    Beitragspflicht - Zusatzversorgungskasse - Baugewerbe - Schuldnerverzug - Zinsen

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 18 Sa 1474/14

    Säurebau - Aussetzung

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 18 Sa 172/14

    Säurebau - Aussetzung

  • LAG Hessen, 09.07.2014 - 18 Sa 290/13

    Hemmung wegen Vergleichsverhandlungen - Verjährung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2013 - 5 Sa 1071/12

    Geltungsbereich des VTV - keine Notwendigkeit der Beschäftigung eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 14 Sa 989/17

    Gewerbliche Tätigkeit; Gewinnerzielungsabsicht; Sanierung eines Schlosses;

  • LAG Hessen, 13.01.2010 - 18 Sa 359/09

    Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung des Arbeitnehmeranteils zur

  • LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 837/11

    Sozialkassenverfahren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 7 Sa 1056/21

    Sozialkassenbeiträge Versetzen von Natursteinplatten von einer Fassade

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Rechtsprechung
   BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6882
BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03 (https://dejure.org/2004,6882)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2004 - 5 AZR 418/03 (https://dejure.org/2004,6882)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 5 AZR 418/03 (https://dejure.org/2004,6882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Ausgleich für Vorgriffsstunden eines Lehrers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer ausgeschiedenen teilzeitbeschäftigten Lehrerin auf Vergütung geleisteter Vorgriffsstunden; Betroffenheit von einer Pflichtstundenerhöhung bei anteilmäßiger Verringerung der Bezüge; Schließung der Lücke in einem Arbeitsvertrag durch eine ergänzende ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157; VO zu § 5 SchFG NRW § 4
    Finanzieller Ausgleich für Vorgriffsstunden bei vorzeitigem Ausscheiden der Lehrperson

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03
    a) Eine ausfüllungsbedürftige Lücke setzt eine "planwidrige Unvollständigkeit" der Regelung voraus (BGH 10. Juli 1963 - VIII ZR 204/61 - BGHZ 40, 91, 103; 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79 - BGHZ 77, 301, 304; 21. September 1994 - XII ZR 77/93 - BGHZ 127, 138, 142).

    Entscheidend ist, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - aaO; BGH 21. September 1994 - XII ZR 77/93 - BGHZ 127, 138, 142).

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03
    a) Der ergänzenden Vertragsauslegung zugängliche Regelungslücken sind entsprechend dem hypothetischen Parteiwillen zu schließen (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 165; BGH 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83 - BGHZ 90, 69, 74 ff.).

    Entscheidend ist, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - aaO; BGH 21. September 1994 - XII ZR 77/93 - BGHZ 127, 138, 142).

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03
    a) Eine ausfüllungsbedürftige Lücke setzt eine "planwidrige Unvollständigkeit" der Regelung voraus (BGH 10. Juli 1963 - VIII ZR 204/61 - BGHZ 40, 91, 103; 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79 - BGHZ 77, 301, 304; 21. September 1994 - XII ZR 77/93 - BGHZ 127, 138, 142).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03
    a) Der ergänzenden Vertragsauslegung zugängliche Regelungslücken sind entsprechend dem hypothetischen Parteiwillen zu schließen (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 165; BGH 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83 - BGHZ 90, 69, 74 ff.).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03
    a) Eine ausfüllungsbedürftige Lücke setzt eine "planwidrige Unvollständigkeit" der Regelung voraus (BGH 10. Juli 1963 - VIII ZR 204/61 - BGHZ 40, 91, 103; 25. Juni 1980 - VIII ZR 260/79 - BGHZ 77, 301, 304; 21. September 1994 - XII ZR 77/93 - BGHZ 127, 138, 142).
  • BGH, 12.02.1988 - V ZR 8/87

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur Tragung von Erschließungskosten

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03
    Dabei ist an den Vertrag selbst anzuknüpfen; die in ihm enthaltenen Regelungen und Wertungen sind Ausgangspunkt der Vertragsergänzung (BGH 12. Februar 1988 - V ZR 8/87 - NJW 1988, 2099, 2100).
  • LAG Hamm, 05.06.2003 - 11 Sa 1855/02

    Vorgriffsstunden bei angestellten Lehrern in NW

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 418/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. Juni 2003 - 11 Sa 1855/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage zur Zeit unbegründet ist.
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 145/04

    Arbeitsvergütung - Vorgriffsstunden

    Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 4 VO zu § 5 SchFG vom 23. Mai 1997 (GABl. NRW S. 144) gilt der Ausgleich ausdrücklich auch für teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer (Senat 19. Mai 2004 - 5 AZR 418/03 - ZTR 2004, 524).

    Diese bestand nach der Verordnung zur Ausführung des § 5 SchFG in Fällen der vorzeitigen Beendigung des Beamtenverhältnisses, beim Wechsel des Dienstherrn oder bei sonstiger Unmöglichkeit des Pflichtstundenausgleichs (dazu Senat 19. Mai 2004 - 5 AZR 418/03 - ZTR 2004, 524).

    Die angestellten Lehrkräfte hätten nach der Senatsrechtsprechung vor dem Schuljahr 2008/2009 keinen Ausgleichsanspruch gehabt (vgl. 19. Mai 2004 - 5 AZR 418/03 - aaO).

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